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Regeste

Art. 9 Abs. 1 AHVG; Art. 17, 22 Abs. 1 und 2 AHVV: zur Rechtsbeständigkeit von Beitragsverfügungen als urteilsähnlichen Verwaltungsakten.
Es ist grundsätzlich zulässig, eine Liegenschaft unter Berücksichtigung der eingetretenen tatsächlichen Verhältnisse für künftige Beitragsperioden dem Geschäfts- statt dem Privatvermögen zuzuordnen.

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Artikel: Art. 9 Abs. 1 AHVG, Art. 17, 22 Abs. 1 und 2 AHVV