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Regeste

Art. 186 StGB.
Hausfriedensbruch.
Wer ist "Berechtigter" in einem Haus, das vom Vermieter und von Mietern bewohnt wird? Wann ist das Eindringen oder Verweilen "unrechtmässig"?

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 186 StGB