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Regeste

Erbteilung.
Berechnung der Betreffnisse im Falle, dass einzelne gesetzliche Erben auf den Pflichtteil gesetzt wurden.
Beteiligung der Erben an den zwischen dem Tode des Erblassers und der Teilung eintretenden Veränderungen des Wertes des hinterlassenen Vermögens.
Tragweite von Art. 474 ZGB.

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Referenzen

Artikel: Art. 474 ZGB