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Regeste

Art. 6 VVG; Anzeigepflichtverletzung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages.
Der Antragsteller, der auf die Frage nach seinem Beruf antwortet, er sei Arzt, obwohl er kein Artztdiplom besitzt und die Bewilligung zur Berufsausübung durch ein falsches ausländisches Diplom erschlichen hat, macht eine unrichtige Angabe (E. 2.3).

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Referenzen

Artikel: Art. 6 VVG