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Regeste

Art. 12, 15 Abs. 2 lit. l und Art. 16 Abs. 1 Satz 2 MWSTV; Art. 14 und 20 Abs. 1 Satz 3 MWSTG; Art. 45a MWSTGV; Steuerbefreiung von Dienstleistungen unter der Herrschaft der MWSTV und Ort der Dienstleistung im Ausland gemäss MWSTG; Formmängel.
Inhalt und Verwirklichung des Bestimmungslandprinzips (E. 3). Ort der Dienstleistung unter der Herrschaft der MWSTV (E. 4.1) und des MWSTG (E. 5.1). Steuerbefreiung (MWSTV), sofern die Dienstleistungen im Ausland genutzt oder ausgewertet werden (E. 4.2). Anforderungen an den Beweis unter der Herrschaft der MWSTV (E. 4.3) und des MWSTG (E. 5.2). In beiden Fällen muss die Art der Dienstleistungen klar nachgewiesen sein. Diesen Anforderungen genügen die hier vorgelegten Dokumente nicht, einige wurden gar nach der steueramtlichen Kontrolle ausgestellt (E. 7.2). Novelle vom 24. Mai 2006 und diesbezügliche Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (E. 6). Art. 45a MWSTGV entbindet nicht vom Beweis, dass die Dienstleistung ins Ausland erbracht bzw. dort bewirkt worden ist (E. 7.4).

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Referenzen

Artikel: Art. 45a MWSTGV, Art. 16 Abs. 1 Satz 2 MWSTV, Art. 14 und 20 Abs. 1 Satz 3 MWSTG