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Regeste

Art. 267 OR i.V.m. Art. 12 BMM. Unterschiedliche Kündigungsfristen.
Es ist zulässig, für Mieter und Vermieter unterschiedliche Kündigungsfristen zu vereinbaren, sofern Art. 267 OR nicht verletzt wird. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Vertragspartei eine kürzere Frist eingeräumt wird.

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Referenzen

Artikel: Art. 267 OR, Art. 12 BMM