Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 46 OG. Die Verrechnung mit der umstrittenen Gegenforderung macht die Klageforderung streitig, weshalb deren Höhe den Streitwert der Klage bestimmt.
Art. 47 Abs. 3 OG. Berufungsfähigkeit der Widerklage, die den Streitwert des Art. 46 OG nicht erreicht.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 46 OG, Art. 47 Abs. 3 OG