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Regeste

Abzahlungskauf; Art. 226c Abs. 1 OR.
Die in Art. 226c Abs. 1 OR für die Erklärung des Verzichts des Käufers auf den Vertragsabschluss vorgeschriebene Schriftform ist Gültigkeitserfordernis.

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Referenzen

Artikel: Art. 226c Abs. 1 OR