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Regeste

Art. 103 al. 2 OSR (ancien article 73 al. 4).
Un signal d'interdiction n'est obligatoire que s'il est clair et si la portée en est aisément reconnaissable (confirmation de jurisprudence).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 103 al. 2 OSR