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Regeste

Art. 26 Abs. 2 ATSG; Anspruch des Leistungserbringers auf Verzugszins.
Die Verpflichtung der sozialen Krankenversicherung zur Leistung von Verzugszinsen an den Leistungserbringer bedarf in der Regel einer Grundlage im Tarifvertrag (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 26 Abs. 2 ATSG