Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Art. 13 Abs. 3 AVIG (in der bis 31. Dezember 1995 gültig gewesenen Fassung); Art. 12 Abs. 1 AVIV; Art. 30 BVG (gültig gewesen bis 31. Dezember 1994).
Eine versicherte Person, die eine Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung anbegehrt und erhält, kann nicht als "vor Erreichung des Rentenalters der AHV pensioniert" (Art. 13 Abs. 3 AVIG in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 AVIV) gelten.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 13 Abs. 3 AVIG, Art. 12 Abs. 1 AVIV, Art. 30 BVG