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Regeste

Art. 307, 24 StGB. Falsches Zeugnis; Anstiftung dazu.
1. Zeugnisfähigkeit Tatverdächtiger (Erw. 1).
2. Anstiftung zu falscher Aussage als Zeuge oder als Angeschuldigter? (Erw. 2 c).

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Referenzen

Artikel: Art. 307, 24 StGB