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Regeste

Art. 41 Abs. 1 und 2, Art. 50 KVG: Leistungspflicht bei Aufenthalt in einem Pflegeheim.
- Die Kostenübernahme für den Aufenthalt in einem Pflegeheim richtet sich nach der Regelung für ambulante Behandlung gemäss Art. 41 Abs. 1 Satz 2 KVG.
- Art. 41 Abs. 2 KVG bestimmt abschliessend, was unter medizinischen Gründen zu verstehen ist.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 50 KVG, Art. 41 Abs. 1 Satz 2 KVG, Art. 41 Abs. 2 KVG

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