Regeste
Medizinische Eingliederungsmassnahmen:
- Über die Unmittelbarkeit, Wesentlichkeit und Dauerhaftigkeit des erforderlichen voraussichtlichen Eingliederungserfolges (Art. 12 IVG).
- Die ausnahmsweise Gewährung einer Operation im Ausland (Art. 9 Abs. 1 IVG) lässt sich nicht durch jede Verringerung der damit verbundenen Gefahr rechtfertigen: Es kommt auf die Erheblichkeit des Risikounterschiedes im Einzelfall an.
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Referenzen
Artikel: Art. 12 IVG, Art. 9 Abs. 1 IVG