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Regeste

Versicherungsaufsicht; Verbot der Vergünstigungen im Anwerbebetrieb der Lebensversicherungsgesellschaften (BRB vom 11. September 1931).
1. Gesetzmässigkeit des Verbotes.
2. Vermittlung einer Versicherung durch einen "neutralen Versicherungsberater". Übertritt er das Vergünstigungsverbot, wenn er dem Klienten für die Beratung keine Rechnung stellt?