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Regeste

Art. 58 und 65 SVG; Haftung für den Schaden des Ehemanns des unmittelbaren Unfallopfers (Angehörigenschaden); adäquater Kausalzusammenhang.
Haftung der Unfallverursacherin für den Schaden, welchen der Ehemann des unmittelbaren Unfallopfers aufgrund einer Überlastung erlitt: Adäquater Kausalzusammenhang wird verneint (E. 4).

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Artikel: Art. 58 und 65 SVG