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Regeste

Art. 67 und 76 KUVG, Art. 6 und 18 UVG: Adäquater Kausalzusammenhang gemäss BGE 115 V 133.
- Zwei Unfälle mit Kopfverletzungen und dadurch verursachten Hirnfunktionsstörungen und epileptischen Anfällen: Zuordnung der Unfälle in den mittleren Bereich (Erw. 11a).
- Adäquater Kausalzusammenhang zwischen Unfällen und vollständiger psychisch bedingter Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit bejaht wegen besonderer Art der Verletzungen: Sie führten zu einer (epileptischen) Wesensveränderung, aus welcher sich eine schwere, psychoreaktiv-neurotische Depression mit latenter Suizidalität entwickelte (Erw. 11b, c).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 115 V 133

Artikel: Art. 67 und 76 KUVG, Art. 6 und 18 UVG