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Regeste

Art. 2 Abs. 1 lit. a, Art. 14 Abs. 1 KUVG: Wartezeit bei Mutterschaft.
Art. 11 Abs. 2 des Gesetzes des Kantons Freiburg über die obligatorische Krankenversicherung, wonach die Aufnahme in die Krankenkasse im Bereich der obligatorischen Minimalleistungen ohne Wartezeit zu erfolgen hat, ist nicht bundesrechtswidrig.

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Referenzen

Artikel: Art. 2 Abs. 1 lit. a, Art. 14 Abs. 1 KUVG