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Regeste

Art. 259a Abs. 1 lit. b und Art. 259d OR; Mietvertrag; Mangel der Mietsache, Herabsetzung des Mietzinses.
Begriff des Mangels der Mietsache (E. 3.2).
Nicht jede im Verlauf des Mietverhältnisses auftretende Verminderung des Komforts stellt einen Mangel dar (E. 3.3).

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Referenzen

Artikel: Art. 259a Abs. 1 lit. b und Art. 259d OR