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Regeste

Art. 322 Abs. 1 OR.
Ob der Arbeitgeber durch eine Vereinbarung mit einem Arbeitnehmer, den Grundlohn zu kürzen, eine zwingende Bestimmung über Teuerungszulagen umgehen wolle, hängt von den Umständen des Einzelfalles, namentlich vom gesamten Verhalten der Beteiligten ab.

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Artikel: Art. 322 Abs. 1 OR