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Regeste

SVG - Art. 22 ff. der Verkehrsversicherungsverordnung vom 20. November 1959 (VVV).
Das berufsmässige Vermieten von Motorfahrzeugen fällt nicht unter Art. 23 Abs. 1 lit. a VVV, weshalb dafür keine Kollektiv-Fahrzeugausweise in Verbindung mit Händlerschildern abgegeben werden können.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 23 Abs. 1 lit. a VVV

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