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Regeste

Art. 18 Abs. 1 BMM.
Bei der Mitteilung vertraglich vorgesehener Mietzinsanpassungen eines auf feste Dauer abgeschlossenen Mietvertrags gelangt die Zehntagesfrist nicht zur Anwendung (E. 2a).

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Artikel: Art. 18 Abs. 1 BMM