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Regeste

Art. 10 Abs. 3 UVG, Art. 18 UVV.
- Zeitliche und tatbeständliche Grenzen der Leistungspflicht (Erw. 3a-c).
- Begriffe der Hauspflege (Erw. 5a-c und 7c) und der ärztlichen Anordnung (Erw. 5c).
Art. 10 Abs. 1 und 3 und Art. 21 Abs. 1 UVG. Gegenseitige Abgrenzung dieser Bestimmungen (Erw. 3b).
Art. 21 Abs. 1 lit. d und Art. 26 Abs. 1 UVG, Art. 38 Abs. 2 UVV.
- Konkurrenz einer Entschädigung wegen schwerer Hilflosigkeit und einer Vergütung aufgrund von Art. 21 Abs. 1 lit. d UVG (Erw. 6).
- Zur untergeordneten Bedeutung der dauernden Pflege und Überwachung im Rahmen von Art. 38 Abs. 2 UVV (Erw. 6b und c).
Art. 18 Abs. 2 UVV, Art. 129 Abs. 1 lit. c OG. Rechtsnatur der Leistung gemäss Art. 18 Abs. 2 UVV; Zulässigkeit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Erw. 7c).
Art. 108 UVG. Möglichkeit einer Beschwerde nach Art. 108 UVG an das kantonale Versicherungsgericht im Streit um (Ermessens-)Leistungen (Frage offengelassen; Erw. 7c).

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Referenzen

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