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Regeste

Art. 97 Abs. 3 und Art. 104 StGB; Verfolgungsverjährung bei Übertretungen.
Auch bei Übertretungen tritt die Verfolgungsverjährung nach einem erstinstanzlichen Urteil nicht mehr ein (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 97 Abs. 3 und Art. 104 StGB