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Regeste

Art. 30 Abs. 1 lit. a und Abs. 3 AVIG; Art. 44 lit. a, b und c, Art. 45 Abs. 2 AVIV; Art. 20 lit. b und c des Übereinkommens Nr. 168 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit vom 21. Juni 1988.
- Art. 44 lit. b AVIV ist mit Art. 20 lit. c des Übereinkommens Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit vom 21. Juni 1988 vereinbar.
- Der Begriff der Unzumutbarkeit nach Art. 44 lit. b AVIV ist staatsvertragskonform auszulegen.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 44 lit. b AVIV, Art. 30 Abs. 1 lit. a und Abs. 3 AVIG, Art. 45 Abs. 2 AVIV