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Regeste

Art. 267a Abs. 4 OR.
Will der Vermieter die Vertragsbedingungen im Sinne dieser Bestimmung durch den Richter ändern lassen, so hat er das Gesuch bereits im Verfahren zu stellen, in dem über die vom Mieter beantragte Verlängerung des Mietverhältnisses zu entscheiden ist.

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Artikel: Art. 267a Abs. 4 OR

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