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Regeste

Verletzung von Art. 4 BV durch Missachtung prozessualer Grundsätze (Verbot der reformatio in peius; Dispositionsmaxime) im kantonalen Appellationsverfahren: Abänderung einer von der ersten Instanz gestützt auf Art. 152 ZGB zugesprochenen scheidungsrechtlichen Unterhaltsrente in eine solche gemäss Art. 151 Abs. 1 ZGB ohne entsprechenden Parteiantrag.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 4 BV, Art. 152 ZGB, Art. 151 Abs. 1 ZGB

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