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Regeste

Art. 17 Abs. 2 ANAG, Art. 8 EMRK; Verweigerung des Nachzugs des jüngsten Sohnes aus der ersten Ehe einer Ausländerin.
Die Nachzugsregelung von Art. 17 Abs. 2 dritter Satz ANAG ist auf den Fall zugeschnitten, dass die eheliche Beziehung der gemeinsamen Eltern intakt ist. Bei einem nachträglichen Nachzug von Kindern getrennt lebender bzw. geschiedener ausländischer Eltern kann es daher zum Vornherein nur um eine analoge Anwendung dieser Bestimmung gehen.
Es widerspricht daher dem Gesetzeszweck nicht, wenn für den Nachzug solcher Kinder deren Beziehung zu Drittpersonen mitberücksichtigt wird (E. 2c).

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Referenzen

Artikel: Art. 17 Abs. 2 ANAG, Art. 8 EMRK