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Regeste

Übervorteilung bei Auftrag betreffend betriebswirtschaftliche Beratung, Art. 21 OR.
Massgebende Gesichtspunkte für die Beurteilung des Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung (Erw. 2-4).
Begriff der Unerfahrenheit und der Ausbeutung derselben (Erw. 5).
Anwendbarkeit der Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung bei der Auseinandersetzung der Parteien; Art. 62 ff. OR (Erw. 6).

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Referenzen

Artikel: Art. 21 OR, Art. 62 ff. OR