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Regeste

Grundlagenirrtum.
1. Art. 24 Abs. 1 Ziff.4 OR. Geschäftsübernahme mit Aktiven und Passiven durch Kauf der Aktien; Irrtum des Käufers über die finanzielle Lage der Gesellschaft (Erw. 2).
2. Art. 25 Abs. 1 OR. Dass die Gesellschaft, wie der Verkäufer behauptet, nach der Übernahme Verluste erlitten hat, hindert den Käufer nach Treu und Glauben nicht, sich auf Irrtum zu berufen (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 24 Abs. 1 Ziff.4 OR, Art. 25 Abs. 1 OR