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Regeste

Art. 125 ZGB; Unterhaltsbeitrag zugunsten eines Ehegatten.
Grundsätze zur Bestimmung der Unterhaltsverpflichtung zugunsten eines Ehegatten; Grad der Selbständigkeit des anspruchsberechtigten Ehegatten (E. 2).
Festlegung der Höhe des Unterhaltsbeitrages; Ermessensspielraum des Richters (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 125 ZGB