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Regeste

Art. 12 Abs. 2 Ziff. 2 KUVG und Art. 23 Abs. 1 Vo III.
- Ob das Heilen oder das Pflegen im Vordergrund steht, ist für den Heilanstaltscharakter unerheblich.
- Die Differenzierung zwischen Akutspitälern, Chronischkrankenhäusern und Pflegeheimen mit spitalmässiger Einrichtung ist eine Tarifsache und berührt den Heilanstaltsbegriff als solchen nicht.
Art. 215 Abs. 3 AHVV. Die Zusprechung von Baubeiträgen an ein Pflegeheim hat keine präjudizielle Bedeutung für die Beurteilung durch den Richter, ob ein Pflegeheim den Begriff der Heilanstalt erfüllt.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 12 Abs. 2 Ziff. 2 KUVG, Art. 215 Abs. 3 AHVV