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Regeste

Art. 7 und 49 Abs. 1 BVG; versicherter Lohn gemäss Vorsorgereglement.
Bestimmung des versicherten Lohns, wenn das Vorsorgereglement dessen Pränumerando-Festsetzung vorsieht und zugleich regelmässig ausgerichtete Lohnbestandteile - wie dreizehnter Monatslohn, Gratifikation, Bonus oder andere Vergütungen - in wenig genau umschriebener Weise vom versicherten Lohn ausnimmt. Anwendungsfall (E. 6).

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Artikel: Art. 7 und 49 Abs. 1 BVG