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Regeste

Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG, aArt. 95 Ziff. 2 SVG; Fahren trotz Führerausweisentzugs gestützt auf Art. 67b StGB.
Wer ein Motorfahrzeug führt, obwohl er mit einem strafrichterlichen Fahrverbot im Sinne von Art. 67b StGB belegt wurde, kann den Tatbestand von aArt. 95 Ziff. 2 SVG erfüllen, der dem neuen Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG entspricht (E. 2).
Unerheblich ist, dass dem Fahrzeugführer die Benützung eines ausländischen Führerausweises nicht formell verboten wurde (E. 3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG, Art. 67b StGB