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Regeste

Art. 31 Abs. 3 und 42 Abs. 3 AVIG.
Die von Art. 31 Abs. 3 AVIG erfassten Personen sind vom Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung und in Verbindung mit Art. 42 Abs. 3 AVIG vom Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung ausgeschlossen.
Im Gegensatz zur Praxis zum altrechtlichen Art. 31 Abs. 1 lit. c AlVV ist der Ausschluss der in Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG genannten Personen vom Entschädigungsanspruch absolut zu verstehen.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 31 Abs. 3 AVIG, Art. 42 Abs. 3 AVIG, Art. 31 Abs. 1 lit. c AlVV, Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG

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