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Regeste

Art. 25 Abs. 2 AHVG.
Der Anspruch auf die Waisenrente erlischt nicht mit der Heirat des Bezügers (Änderung der Rechtsprechung).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 25 Abs. 2 AHVG