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Regeste

Art. 173 Ziff. 2 und 3 StGB.
Ehrverletzung durch den Vorwurf, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Der Umstand, dass über die angebliche Straftat eine Strafuntersuchung durchgeführt wurde, die zu einem Einstellungsbeschluss geführt hat, steht dem Entlastungsbeweis nicht entgegen.

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Referenzen

Artikel: Art. 173 Ziff. 2 und 3 StGB