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Regeste

Art. 183 Ziff. 2 und Art. 184 Abs. 4 StGB; qualifizierte Entführung.
Eine Entführung, die mehr als zehn Tage gedauert hat, erfüllt den qualifizierten Tatbestand (E. 2d und e).
Eine Entführung ist beendet, wenn das Opfer seine Freiheit wieder erlangt hat, d.h. frühestens wenn das Herrschaftsverhältnis Täter-Opfer beendet ist (E. 2f).

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Referenzen

Artikel: Art. 183 Ziff. 2 und Art. 184 Abs. 4 StGB