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Regeste

Art. 125 Abs. 1 und 2 Ziff. 5 ZGB; Unterhaltsbeitrag zu Gunsten des Ehegatten.
Umfang, in welchem das Vermögen bei der Festsetzung des Unterhaltsbeitrags in Betracht gezogen werden muss (E. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 125 Abs. 1 und 2 Ziff. 5 ZGB