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Regeste

Verkehrsberuhigungsmassnahmen.
Art. 88 OG; Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde.
- Grundsatz (E. 1);
- Beschwerdeberechtigung eines Quartiervereins (E. 2);
- Legitimation zur Rüge wegen formeller Rechtsverweigerung (E. 3).
Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons St. Gallen vom 16. Mai 1965 (VRP); Legitimation Dritter zur Ergreifung von Rechtsmitteln im kantonalen Beschwerdeverfahren.
Als "schutzwürdiges Interesse" im Sinne von Art. 45 Abs. 1 VRP darf ohne Willkür nur eine deutlich wahrnehmbare Beeinträchtigung in speziellen, klar fassbaren Interessen verstanden werden (E. 3b). Im Ergebnis deckt sich diese Rechtsprechung mit derjenigen des Bundesgerichts zur Legitimation gemäss Art. 103 lit. a OG.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 88 OG, Art. 45 Abs. 1 VRP, Art. 103 lit. a OG