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Regeste

Strassenverkehr - Führerausweisentzug (Art. 17 Abs. 2 SVG, Art. 33 Abs. 1 VZV).
Der Führerausweisentzug wegen Unverbesserlichkeit gemäss Art. 17 Abs. 2 SVG ist ein Sicherungsentzug. Bedeutung der "Bewährungsfrist" im Sinne von Art. 33 Abs. 1 VZV.

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Artikel: Art. 17 Abs. 2 SVG, Art. 33 Abs. 1 VZV