Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

1. Art. 13 lit. b UWG. Unrichtige oder irreführende Angaben.
Auslegung eines Inserates, das nach Text und Abbildung den Eindruck erweckt, es würden Betten mit Inhalt angeboten; massgebend ist der Sinn, den das kaufende Publikum dem Angebot in guten Treuen beilegen darf (Erw. 1).
Auch die Angestellten, Arbeiter und Beauftragten einer juristischen Person oder Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft können wegen unlauteren Wettbewerbes, den sie in Ausübung ihrer dienstlichen oder geschäftlichen Verrichtungen begehen, bestraft werden. Handeln sie selbständig, so sind sie Täter, nicht bloss Gehilfen (Erw. 2).
2. Art. 277 bis Abs. 1 BStP, Art. 20 StGB.
In welcher Absicht der Täter gehandelt hat, ist eine Tatfrage. Böser Glaube schliesst Rechtsirrtum aus (Erw. 3).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 13 lit. b UWG, Art. 277 bis Abs. 1 BStP, Art. 20 StGB