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Regeste

Art. 43 Abs. 1 SchKG; Ausnahmen von der Konkursbetreibung.
Die Betreibung der Stiftung Auffangeinrichtung BVG für Arbeitgeberbeiträge fällt nicht unter Art. 43 Abs. 1 SchKG und kann daher auf dem Weg des Konkurses fortgesetzt werden (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 43 Abs. 1 SchKG