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Regeste

Art. 2 ZGB; rechtsmissbräuchliche Betreibung?
Betreibungsbegehren, das der Betreibende drei Tage vor den Vergleichsverhandlungen stellt, die er selbst initiiert und für die er den Rückzug einer früheren Betreibung in Aussicht gestellt hat (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 2 ZGB