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Regeste

Enteignungsverfahren. Übersetzungsversehen. Art. 109 Abs. 2 EntG.
In den verschiedenen Amtssprachen abweichender Gesetzeswortlaut; Übersetzungsversehen (Erw. 1).
Was gilt als amtliches Blatt im Sinne von Art. 109 EntG? (Erw. 2).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 109 Abs. 2 EntG, Art. 109 EntG