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Regeste

1. Art. 18 Abs. 2 lit. b VRV. Begriff des Engpasses (Erw. 4).
2. Art. 18 Abs. 2 lit. d VRV. Die Strassenverzweigung erstreckt sich auch auf anstossende trichterförmige Ausweitungen (Erw. 6).
3. Art. 19 Abs. 1 VRV. Begriff des Parkierens (Erw. 7).
4. Art. 19 Abs. 2 lit. e VRV. Das Parkieren ist auf beiden Seiten des Bahnüberganges, ohne Rücksicht auf die Fahrrichtung des Fahrzeuges, verboten (Erw. 8).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 18 Abs. 2 lit. b VRV, Art. 18 Abs. 2 lit. d VRV, Art. 19 Abs. 1 VRV, Art. 19 Abs. 2 lit. e VRV