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Regeste

Erwerb von Grundstücken durch personen im Ausland. Ansiedlung von Gästen. Förderung des Fremdenverkehrs.
Der Fremdenverkehr in einer Gegend, deren Wirtschaft von ihm abhängt, kann durch den Erwerb eines Anwesens von 40'000 m2, auf dem eine Luxusvilla im Werte von 6 Millionen Franken steht und das durch ein Bauverbot zu Lasten eines Areals von 40'000-50'000 m2 in der Umgebung begünstigt ist, nicht gefördert werden.