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Regeste

Art. 48 OG: Endentscheid.
Der Entscheid über das erste Gesuch, das Mietverhältnis nach Art. 267a Abs. 1 OR zu erstrecken, ist ein Endentscheid im Sinne von Art. 48 OG (Erw. 1a).
Art. 267a und 267c lit. c OR, Erstreckung des Mietverhältnisses.
Der Eigenbedarf, den der Eigentümer an seinen Geschäftsräumen haben kann, darf nicht strenger gewertet werden als bei Wohnungen; ist er begründet, so kommt auf die gegenseitigen Interessen des Eigentümers und des Mieters nichts an (Erw. 3 b).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 48 OG, Art. 267a Abs. 1 OR, Art. 267a und 267c lit. c OR