Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

1. Art. 2 GSchG. Zu den zulässigen Massnahmen gehören auch die Ermittlung des Herdes der Verschmutzung und Kontrollbesuche (Erw. 2).
2. Zwangsmassnahmen gemäss Art. 12 GSchG:
a) Begriff der sofortigen Ausführung und der antizipierten Ersatzvornahme (Erw. 3);
b) Begriff des Pflichtigen und des Störers (Erw. 4);
c) Die Störereigenschaft kann auch ohne strafrechtliches Verschulden gegeben sein (Erw. 5 a);
d) Kostenauflage bei einer Mehrzahl von Störern (Erw. 5 d);
e) Ersatz der Kosten der Staatsorgane (Erw. 6).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 2 GSchG, Art. 12 GSchG