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Regeste

Anspruch auf rechtliches Gehör unmittelbar aufgrund des Art. 4 BV.
Auf welche Weise ist dem Schüler, der aus einer öffentlichen Schule disziplinarisch entlassen werden soll, vorher Gelegenheit zu geben, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen?

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV